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26.06.2026

Wegen extremer Hitze: Stadt Hanau sagt alle städtischen Veranstaltungen im Freien ab

Wegen extremer Hitze: Stadt Hanau sagt alle städtischen Veranstaltungen im Freien ab / Oberbürgermeister Kaminsky: „Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität“ / Brüder Grimm Festspiele Hanau pausieren / Sparsamer Umgang mit Wasser empfohlen

Gesamtabschluss

Viele Serviceleistungen z. B. aus den Sektoren Ver- und Entsorgung, Verkehr, Gesundheit und Wohnungsbau werden von städtischen Unternehmen erbracht. Um ein umfassendes Bild der gesamten Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage zu erhalten, müssen auch diese ausgegliederten Aufgaben mit in die Betrachtung einbezogen werden. In Ergänzung zum Jahresabschluss, welcher der Betrachtung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Dezernate und Ämter (Kernverwaltung) dient, stellt die Stadt Hanau seit 31.12.2015 einen Gesamtabschluss auf.
Der Gesamtabschluss als Pendant des handelsrechtlichen Konzernabschlusses führt die Kernverwaltung mit ihren Eigenbetrieben und wesentlichen Tochtergesellschaften (Teilkonzern der Beteiligungholding Hanau GmbH) unter der Leitung der Stadt als Konzernmutter zusammen. Damit wird ein Gesamtüberblick und eine Transparenz geschaffen, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde. Das setzt voraus, dass die Beziehungen innerhalb des Verbundes von den Beziehungen mit Dritten unterschieden werden. Im Gesamtabschluss werden die Beziehungen mit Dritten einer weiteren Betrachtung unterzogen. Die Konzentration auf die Beziehungen mit Dritten wird als Konsolidierung bezeichnet.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung des Gesamtabschlusses bilden die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Hinweise des Bundesministeriums des Innern und für Sport. Durch den Verweis in der HGO auf das Handelsgesetzbuch (HGB) sind einige Konsolidierungsvorschriften des HGB auf den Gesamtabschluss anzuwenden.
Gemäß GemHVO und HGO besteht der Gesamtabschluss aus einem Konsolidierungs- und Erläuterungsbericht sowie der zusammengefassten Ergebnisrechnung und der zusammengefassten Vermögensrechnung (Bilanz), die um eine Kapitalflussrechnung ergänzt wird. Im Anhang sind neben den gesetzlichen Grundlagen und der Abgrenzung des Konsolidierungskreises insbesondere die Posten der Gesamtvermögens- und Ergebnisrechnung erläutert.
Die aufgestellten Gesamtabschlüsse wurden vom städtischen Revisionsamt geprüft und anschließend veröffentlicht. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung wird ab dem Haushaltsjahr 2023 kein Gesamtabschluss mehr erstellt.