Adhoc Meldung!

26.06.2026

Wegen extremer Hitze: Stadt Hanau sagt alle städtischen Veranstaltungen im Freien ab

Wegen extremer Hitze: Stadt Hanau sagt alle städtischen Veranstaltungen im Freien ab / Oberbürgermeister Kaminsky: „Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität“ / Brüder Grimm Festspiele Hanau pausieren / Sparsamer Umgang mit Wasser empfohlen

Gewerbeanmeldungen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:
  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.
Das Online-Formular zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier.