Kommunal- & OB-Wahl am 15.03.2026
Bei der Oberbürgermeisterwahl am 15. März 2026 hat keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.
Daher findet – vorbehaltlich der amtlichen Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss – am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Stichwahl.
Daher findet – vorbehaltlich der amtlichen Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss – am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Stichwahl.
Wahlergebnisse
Die aktuellen Wahlergebnisse sind am Wahlabend hier abrufbar:
Briefwahl & Wahlscheine
WICHTIGE HINWEISE ZUR BRIEFWAHL
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endete am Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr.
Bitte beachten Sie mögliche Postlaufzeiten bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen!
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden.
Empfehlung:
Nutzen Sie zur Abgabe von Briefwahlunterlagen absofort die beiden Briefkästen im Rathausinnenhof (Am Markt 14-18, 63450 Hanau), um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen. Diese werden regelmäßig (zuletzt am Sonntag um 18:00 Uhr) geleert.
Eine Wahl im Wahllokal ist ebenfalls möglich; hierfür ist zwingend der Wahlschein vorzulegen.
Bitte beachten Sie mögliche Postlaufzeiten bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen!
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden.
Empfehlung:
Nutzen Sie zur Abgabe von Briefwahlunterlagen absofort die beiden Briefkästen im Rathausinnenhof (Am Markt 14-18, 63450 Hanau), um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen. Diese werden regelmäßig (zuletzt am Sonntag um 18:00 Uhr) geleert.
Eine Wahl im Wahllokal ist ebenfalls möglich; hierfür ist zwingend der Wahlschein vorzulegen.
Schulungen der Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Schulungsvideos:
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen für die Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Handbuch (Wahllokal)
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Wahllokal)
Musterniederschrift Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl (Wahllokal)
Musterniederschrift Ausländerbeiratswahl (Wahllokal)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Handbuch (Briefwahl)
Hilfsliste Briefwahl
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Briefwahl)
Musterniederschrift Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl (Briefwahl)
Musterniederschrift Ausländerbeiratswahl (Briefwahl)
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen für die Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Handbuch (Wahllokal)
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Wahllokal)
Musterniederschrift Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl (Wahllokal)
Musterniederschrift Ausländerbeiratswahl (Wahllokal)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Handbuch (Briefwahl)
Hilfsliste Briefwahl
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Briefwahl)
Musterniederschrift Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl (Briefwahl)
Musterniederschrift Ausländerbeiratswahl (Briefwahl)
Musterstimmzettel
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Häufig gestellte Fragen - FAQ
Am 15. März 2026 werden in Hanau folgende Wahlen durchgeführt:
- Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters
- Wahl der Stadtverordnetenversammlung
- Wahlen der acht Hanauer Ortsbeiräte
- Wahl des Ausländerbeirates
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.
Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl:
1. Alter & Staatsangehörigkeit
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.
2. Wohnsitzdauer
Sie müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt
3. Kein Ausschluss durch Gericht
Sie dürfen nicht aufgrund eines zivil‐ oder strafrechtlichen Urteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Ausländerbeiratswahl:
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Hierzu zählen auch staatenlose Personen und nichtdeutsche Unionsbürger.
1. Alter & Staatsangehörigkeit
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.
2. Wohnsitzdauer
Sie müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt
- für die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Hanau bzw.
- für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Ortsbezirk haben.
3. Kein Ausschluss durch Gericht
Sie dürfen nicht aufgrund eines zivil‐ oder strafrechtlichen Urteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Ausländerbeiratswahl:
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Hierzu zählen auch staatenlose Personen und nichtdeutsche Unionsbürger.
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch hier abrufbar.
Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.
Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.
Das Wahlverfahren für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters unterscheidet sich gegenüber dem Wahlverfahren der Kommunalwahlen:
Oberbürgermeisterwahl:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Kommunalwahlen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Hanau können am 15. März 2026 somit folgende Stimmen vergeben werden:
Oberbürgermeisterwahl:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Kommunalwahlen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Hanau können am 15. März 2026 somit folgende Stimmen vergeben werden:
| Wahl der Stadtverordnetenversammlung | 59 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 1 Großauheim/Wolfgang | 19 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 2 Steinheim | 15 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 3 Klein-Auheim | 9 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 4 Mittelbuchen | 9 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 5 Innenstadt | 19 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 6 Kesselstadt | 15 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 7 Nordwest | 13 Stimmen |
| Wahl des Ortsbeirates 8 Lamboy/Tümpelgarten | 13 Stimmen |
| Wahl des Auslanderbeirates | 15 Stimmen |
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind (siehe auch "Wie viele Stimmen habe ich?").
Die Stimmen können dabei wie folgt vergeben werden:
✅ Listenwahl:
🔀 Panaschieren:
✅ ➕ 🔀 Kombination:
Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
Die Stimmen können dabei wie folgt vergeben werden:
✅ Listenwahl:
- Ein Listenkreuz für eine Partei oder Wählergruppe
- Alle Stimmen verteilen sich von oben nach unten auf die Kandidaten dieser Liste
- Einem Kandidaten können bis zu drei Stimmen gegeben werden
- Mehrere Kreuze bei derselben Person
🔀 Panaschieren:
- Stimmen können auf mehrere Kandidaten über verschiedene Listen verteilt werden
- Kombination aus mehreren Parteien bzw. Wählergruppen möglich
✅ ➕ 🔀 Kombination:
- Listenwahl, Kumulieren und Panaschieren können kombiniert werden
- Insgesamt dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Sitze zu wählen sind
Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen hat am 02. Februar 2026 begonnen und endete am Freitag, 13. März 2026 um 13:00 Uhr.
Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.
Sind Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!
In diesem Fall können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!
Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
Sind Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!
In diesem Fall können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!
Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten daher dringend die Postlaufzeiten beachten!
Auch besteht die Möglichkeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten (Am Markt 14-18) einzuwerfen.
Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten daher dringend die Postlaufzeiten beachten!
Auch besteht die Möglichkeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten (Am Markt 14-18) einzuwerfen.
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann im Wahllokal an der Wahl teilnehmen. Er muss einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.